Wer zahlt die Rechnung?

Immer wieder kommt die Frage auf, wer eigentlich die Rechnung für einen Klempner bezahlen muss. Grundsätzlich ist natürlich die Person in der Pflicht, die den Auftrag erteilt hat. Wenn Sie als Mieter ohne Rücksprache einen Klempner rufen, müssen Sie den auch bezahlen. Sollte Ihr Vermieter den Klempner gerufen haben, ist dieser in der Zahlungspflicht. Allerdings heißt das nicht, dass die zahlungspflichtige Person auch am Ende die Person ist, die die Kosten trägt. So können Sie sich die Rechnungssumme in vielen Fällen von Ihrem Vermieter erstatten lassen. Sollten Sie selbst nicht für den Einsatz verantwortlich sein, bekommen Sie Ihr Geld wieder. Eine wegen Hygieneartikeln verstopfte Toilette wäre Ihre Schuld, eine wegen einer eingewachsenen Wurzel entstandene Verstopfung aber nicht. Selbstverständlich dokumentieren wir die Ursache der Verstopfung für Sie, damit Sie sich Ihr Geld ohne Probleme erstatten lassen können.

Darüber hinaus kommt bei einigen Schadensbildern eine Zahlungspflicht der Versicherung in Betracht.

So kommen Sie an Ihr Geld

Natürlich sollten Sie erst einmal prüfen, ob es eine Kontaktnummer Ihres Vermieters oder Ihrer Versicherung gibt. Wenn das der Fall ist, ist das Ihr erster Ansprechpartner. Dort wird man Ihnen mitteilen, wie Sie vorgehen sollen. Manchmal haben Vermieter und Versicherungen feste Vertragspartner, die dann direkt zu Ihnen geschickt werden. In der Regel erhalten Sie aber einfach eine Freigabe, damit Sie sich selbst um Hilfe kümmern können. Nachdem die Freigabe erteilt wurde ist es besonders einfach, das Geld zu erhalten. Denn dann hat Ihr Gegenüber der Erstattung bereits zugestimmt und Sie brauchen sich keine Sorgen machen.

Wenn Sie Ihren Vermieter oder Ihre Versicherung nicht erreichen, ist das in der Regel trotzdem kein Problem. Prüfen Sie dann einfach Ihre Vertragsunterlagen und gehen Sie sicher, dass Sie alle Vorgaben einhalten. Damit sorgen Sie dafür, dass Sie keine Probleme bei der Erstattung bekommen.

Wer zahlt die Rechnung

Der steuerliche Aspekt von Klempnertätigkeiten

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Vielfach kommen unsere Tätigkeiten als Klempner in Augsburg auch als haushaltsnahe Dienstleistung in Betracht. Das führt dazu, dass Sie einen Teil der Rechnung in der Steuererklärung geltend machen können. Das betrifft zwar nicht die Materialkosten, doch zumindest die Personalkosten sind teilweise abzugsfähig.

Als Vermieter wissen Sie natürlich, dass Sie die Rechnung ebenfalls steuerlich geltend machen können. Leider kommt es immer wieder vor, dass einige Klempner keine ordentliche Rechnung ausstellen. Sie haben aber ein Recht darauf. Bestehen Sie notfalls darauf und zahlen Sie erst, wenn man Ihnen eine Rechnung vorlegen kann. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass Sie die Ausgaben wenigstens steuerlich geltend machen können.

Gerne können unsere Klempner Ihnen kleine Fragen beantworten, die Sie rund um die Rechnung haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass nur ein Steuerberater Sie beraten darf.